Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen (ohne Freie Waldorfschule, Weiterbildungskolleg und Schule für Kranke) mit Bedarf an sonderpädagogischer Förderung war im Schuljahr 2018/19 mit 132 468 Kindern um 3,0 Prozent höher als im Schuljahr 2017/18. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg dabei die Zahl entsprechender Schüler an o. g. Schulen um 5,2 Prozent auf 57 099 Kinder und an Förderschulen um 1,3 Prozent auf 75 369 Kinder an.
Damit wurden 2018 insgesamt 43,1 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen und nicht an Förderschulen unterrichtet. Diese sog. Inklusionsquote ist gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozentpunkte gestiegen. Die Inklusionsquote berechnet sich aus der Summe aller Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen geteilt durch die Summe aller Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulformen (Regelschulen und Förderschulen). Die Weiterbildungskollegs und die Freien Waldorfschulen werden nicht berücksichtigt. (IT.NRW).