Die lippischen Jugendämter und die Kreispolizeibehörde Lippe haben eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen: (v. l.) Matthias Kalkreuter (Bürgermeister Stadt Lage), Markus Baier (Bürgermeister Stadt Lemgo), Frank Hilker (Bürgermeister Stadt Detmold), Dirk Tolkemitt (Bürgermeister Stadt Bad Salzuflen) und Landrat Dr. Axel Lehmann. Foto: Kreis Lippe.

Die Jugendämter im Kreis Lippe und die Kreispolizeibehörde Lippe schließen eine Kooperationsvereinbarung, die die systematische Zusammenarbeit zwischen den Institutionen regelt und fachlich beschreibt. Schließlich arbeiten die Akteure gemeinsam daran, die Gefahren für das Kindeswohl frühzeitig zu erkennen, vor ihnen zu warnen und die geeignete und notwendige Intervention einzuleiten.

 

Die jetzt unterzeichnete Kooperationsvereinbarung soll die bewährte Zusammenarbeit und den fachlichen Austausch zwischen Polizei und Jugendamt dokumentieren und weiter verbessern. Die Vereinbarung bietet dabei den professionell Beteiligten eine Handlungssicherheit für die Daueraufgabe Kinder und Jugendliche in Lippe vor Gewalt, Vernachlässigung und sexueller Gewalt zu schützen. Hierfür setzen die lippischen Jugendämter sowie die Kreispolizeibehörde Lippe auf eine enge Abstimmung. Dabei steht der Kinderschutz vor der Herausforderung, sich stetig auf neue gesellschaftliche Entwicklungen einzustellen und daher ist auch die Kooperationsvereinbarung nicht abschließend gefasst.

 

„Die Akteure im Kinderschutz und die beteiligten Institutionen wollen sich weiterentwickeln, vernetzen und besser werden. Die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Polizei ist in Lippe seit langem fruchtbar. Darauf wollen wir uns jedoch nicht ausruhen, sondern den Kinderschutz stetig optimieren. Das ist unser Anspruch und das erwartet auch die Gesellschaft von uns“, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann.

 

Erfolgreiche Kooperation setzt eine Verständigung über Grundpositionen sowie fachliche und strukturelle Rahmenbedingung voraus. Die Akzeptanz des anderen beruflichen Auftrages und die Arbeitsgrundlagen der anderen Profession zu kennen ist eine wichtige Basis. Die Kooperationsvereinbarung umfasst neben diesen notwendigen Grundsätzen der Zusammenarbeit und der Aufgabenbeschreibung für die einzelnen Institutionen unter anderem auch bewährte Verfahrensstandards und –absprachen sowie die Verständigung über gemeinsame Fortbildung. Die Vereinbarung verdeutlicht, wie wichtig die Zusammenarbeit im Kinderschutz, insbesondere in Fällen von Kindeswohlgefährdungen und häuslicher Gewalt, ist. Im Netzwerk sind die Beteiligten stärker und können schneller und gezielter eingreifen.