Kerstin Vieregge MdB in der Kuppel des Reichstagsgebäudes. Foto: Büro Kerstin Vieregge MdB.

Nach intensiven Diskussionen haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf Veränderungen am Gesetzentwurf zur Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Dazu erklärt die Bundestagsabgeordnete Kerstin Vieregge: „Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es als Entwurf hereingekommen ist. Dieser alte Satz gilt auch diesmal wieder. Die Proteste von uns Bundestagsabgeordneten wurden gehört, so dass nun deutliche Verbesserungen am Gesetzentwurf umgesetzt werden können. Das ist gut und im Sinne der Demokratie.“

 

Als besonders positiv bewertet die lippische Abgeordnete die nun vorgesehene Befristung der Maßnahmen bis zum 30. Juni 2021. Außerdem habe jeder Bürgermeister die Möglichkeit, sich mit lokalen Schutzmaßnahmen über den vorgesehen Rahmen der Einschränkungen hinaus zu bewegen.

 

„Demokratie lebt immer von Kompromissen. Das gilt auch für die Beratungen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Dabei wurden insbesondere die verfassungsrechtlichen Bedenken ausreichend berücksichtigt. Die nun vorliegenden Änderungsanträge führen zu einem Gesamtvorschlag, dem ich ruhigen Gewissens folgen kann.“

 

Pressemeldung: Büro Kerstin Vieregge MdB.