Der Kreis Lippe verlängert seine Allgemeinverfügung, in der weitere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für den Kreis Lippe festgelegt sind, bis zum 13. Januar 2022. Somit gelten auch weiterhin die Regelungen für Versammlungen von Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie die strengeren Personenobergrenzen für private Zusammenkünfte, die in der Allgemeinverfügung vom 13. Dezember getroffen worden sind. Informationen dazu, welche Regelungen aktuell in Lippe gelten, sind im Internet unter www.kreis-lippe.de/corona zu finden. Dort ist auch die Allgemeinverfügung des Kreises mit den detaillierten Regelungen verlinkt, die im Kreisblatt 86/2021 veröffentlicht ist.