Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) hat die Implementierung der neuen, ab 2021 geltenden rechtlichen Vorgaben zur Beantragung von Wohngeld termingerecht abgeschlossen. Der Online-Wohngeldrechner wurde nach einer Wartungspause jetzt wieder freigeschaltet. Auch die Downloadfunktion von ausfüllbaren Wohngeldanträgen nebst Anlagen steht weiterhin zur Verfügung. Das Tool berechnet das Wohngeld jetzt nach neuem Recht unter Berücksichtigung des Betrags für die Entlastung bei den Heizkosten. Bürgerinnen und Bürger können ihre Anträge jetzt wieder bequem von zu Hause aus einreichen.
Bereits seit vielen Jahren bietet das Land Nordrhein-Westfalen für Haushalte, die unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, im Internet einen Wohngeldrechner an. Diese Online-Anwendung wurde vom Landesbetrieb im Auftrag des Bauministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (jetzt: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, MHKBG NRW) entwickelt. Das Programm steht im Internet unter der Adresse www.wohngeldrechner.nrw.de zur Verfügung.
Auch ausfüllbare Wohngeldanträge und die entsprechenden Anlagen stehen auf der Internetseite zum Download bereit. Für die Bundesländer Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen hat IT.NRW auch Wohngeldrechner konzipiert, die an länderspezifische Gegebenheiten angepasst wurden. In Nordrhein-Westfalen können aus dem Rechner heraus auch direkt Online-Anträge eingereicht werden (IT NRW).