Im Januar 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 130 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 7,0 Prozent mehr als im Januar 2021 (damals: 1 990 Verfahren).

 

310 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 14,8 Prozent weniger als im Januar 2021 (damals: 364 Verfahren). Von den im Januar 2022 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 1 320 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren 45,9 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren; 2020: 363 Verfahren; 2021: 329 Verfahren).

 

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber Januar 2021 um 11,5 Prozent auf 1 420 Anträge; gegenüber dem Vormonat (Dezember 2021: 1 673 Verfahren) sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 15,1 Prozent. Eine mögliche Ursache für den Rückgang im zweiten Halbjahr 2020 und den Anstieg im Jahr 2021 könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein.

 

Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 (Sechsmonatsdurchschnitt: 533 Verfahren) ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese dann nach dem Jahreswechsel gestellt haben. Ein Indiz hierfür ist, dass der Monatsdurchschnitt des Jahres 2021 mit 1 709 Verfahren über dem Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316) liegt. Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 400 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW)