Ende 2019 bezogen 123 606 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld; das waren 4,7 Prozent weniger Haushalte als 2018 (129 756). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren bei diesen sogenannten reinen Wohngeldhaushalten alle in diesen Haushalten lebenden Personen wohngeldberechtigt. Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder für selbstgenutztes Wohneigentum geleistet (Lastenzuschuss). 2019 erhielten in NRW 116 398 Berechtigte (94,2 Prozent) das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses, 7 208 Berechtigte (5,8 Prozent) bekamen einen Lastenzuschuss.

 

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag Ende 2019 wie im Vorjahr bei 167 Euro. Der Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss belief sich auf 163 Euro, der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss auf 235 Euro. Neben den reinen Wohngeldhaushalten gibt es auch sogenannte Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind. Ende 2019 erhielten in NRW insgesamt 8 049 solcher Mischhaushalte Wohngeld; das waren 7,6 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2018: 8 713). Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag mit 173 Euro über den Leistungen bei den reinen Wohngeldhaushalten.

 

Bei den Mischhaushalten belief sich der durchschnittliche Mietzuschuss auf 172 Euro, der Lastenzuschuss lag bei 180 Euro. Für Haushalte, die unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, bietet Information und Technik Nordrhein-Westfalen im Internet einen Wohngeldrechner an. Diese Online-Anwendung wurde vom Landesbetrieb im Auftrag des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (jetzt: MHKBG NRW) entwickelt; zu finden ist dieses Tool im Internet unter www.wohngeldrechner.nrw.de. (IT.NRW).