Im März 2020 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 040 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 8,1 Prozent weniger als im März 2019 (damals: 2 221 Verfahren). 420 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Von diesen Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 7 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Ferner beantragten 1 280 Verbraucher (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

 

Der Shutdown im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie spiegelte sich im März 2020 nicht in einem Anstieg der beantragten Insolvenzverfahren wieder. Das liegt u. a. daran, dass die Insolvenzen grundsätzlich aufgrund der regulären Bearbeitungszeit bei den zuständigen Insolvenzgerichten ein sogenannter nachlaufender Konjunkturindikator sind. Weitere Ursachen sind laut den Statistikern zurzeit die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020), die besonderen staatlichen Finanzhilfen für Unternehmen sowie der teilweise eingeschränkte Betrieb der Insolvenzgerichte und/oder Schuldnerberatungsstellen. (IT.NRW).