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Im Mai 2021 starben in Nordrhein-Westfalen 994 Menschen an COVID-19. Bislang liegen allerdings erst für 88,9 Prozent aller für Mai 2021 gemeldeten Sterbefälle die vorläufigen Ergebnisse der Todesursachenstatistik für NRW vor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 6,3 Prozent aller im Mai Gestorbenen. Damit lag die Zahl der COVID-19-Toten im Mai 2021 um 20,3 Prozent unter der für den Vormonat (April 2021: 1 247) ermittelten Zahl. Weitere 188 Personen starben laut Todesbescheinigungen mit COVID-19 als Begleiterkrankung; ursächlich für den Tod waren hier aber andere Todesursachen.

 

Im Jahr 2020 sind nach endgültigen Ergebnissen 7 295 Menschen ursächlich an COVID-19 gestorben. Für den Zeitraum von Januar bis Mai 2021 war nach vorläufigen Ergebnissen bei 8 414 Sterbefällen COVID-19 die Todesursache. COVID-19 als Begleiterkankung wurde 2020 bei 1 741 Sterbefällen festgestellt. Für den Zeitraum von Januar bis Mai 2021 war bei 2 007 Todesfällen COVID-19 als Begleiterkrankung angegeben.

 

Häufigste Todesursache in Nordrhein-Westfalen waren auch im Mai 2021 mit 28,8 Prozent aller Gestorbenen (4 565 Personen) Krankheiten des Kreislaufsystems. Zweithäufigste Todesursache waren bösartige Neubildungen (3 871; 24,4 Prozent) gefolgt von Krankheiten des Atmungssystems (1 865; 11,8 Prozent; inkl. COVID-19).

 

Die Statistiker weisen darauf hin, dass die vorläufigen Ergebnisse für den Mai 2021 den Bearbeitungsstand zum monatlichen Stichtag abbilden, der fortlaufend vervollständigt wird. Diese orientieren sich am Berichtsmonat, dessen Ergebnisse geringfügig von den Todesfallzahlen abweichen können, die dem tatsächlichen Sterbemonat zugeordnet wurden. Für den Zeitraum von Januar bis Mai 2021 liegen für 96,4 Prozent der gemeldeten Sterbefälle die vorläufigen Ergebnisse der Todesursachenstatistik vor.

 

Die Zuordnung der Todesursachen in der vorliegenden Statistik basiert auf den Angaben der den Tod bescheinigenden Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen. In der Gruppe der COVID-19-Sterbefälle sind auch Fälle enthalten, bei denen laut der Angaben auf der Todesbescheinigung nicht klar ersichtlich war, ob das Virus durch einen Labortest nachgewiesen oder die COVID-19-Infektion lediglich auf Verdacht dort vermerkt wurde. (IT.NRW)