Im Jahr 2019 befanden sich in Nordrhein-Westfalen 21,5 Prozent der rund 7,8 Millionen Erwerbstätigen in ihrer Haupttätigkeit in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand von Ergebnissen des Mikrozensus 2019 mitteilt, waren das etwa 1,7 Millionen Personen. Zu den atypisch Beschäftigten zählen Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Arbeitsstunden je Woche, befristet oder geringfügig Beschäftigte sowie Angestellte bei Zeitarbeitsfirmen.

 

Mit 1,17 Millionen gingen mehr als doppelt so viele Frauen einer atypischen Beschäftigung nach wie Männer (498 000). Mit 32,2 Prozent stand nahezu jede dritte Frau in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis; bei den Männern war dies nur bei gut jedem Achten (12,1 Prozent) der Fall. Diese Anteile lagen in etwa auf Vorjahresniveau. Im Jahr 2018 hatte der Anteil der atypisch Beschäftigten bei den Frauen bei 32,8 Prozent und bei den Männern bei 12,3 Prozent gelegen. 5,4 Millionen Erwerbstätige und damit 69,8 Prozent aller Kernerwerbstätigen waren 2019 in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigt.

 

2018 hatte der Anteil mit 5,3 Millionen Personen bei 69,2 Prozent gelegen. Beschäftigte in Normalarbeitsverhältnissen üben eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit über 20 Wochenstunden aus, die direkt für den Arbeitgeber erbracht wird. Der Anteil der Selbstständigen an den Kernerwerbstätigen Nordrhein-Westfalens lag im Jahr 2019 bei 8,5 Prozent (663 000 Personen). Auch hier fällt eine ungleiche Verteilung zwischen den Geschlechtern auf: Mit 437 000 (10,6 Prozent) waren fast doppelt so viele Männer selbstständig wie Frauen (226 000; 6,2 Prozent).

 

Die Statistiker weisen darauf hin, dass hier nur sog. Kernerwerbstätige betrachtet werden. Hierunter werden Erwerbstätige im Alter von 15 bis unter 65 Jahren verstanden, die sich nicht in schulischer oder beruflicher (Aus-)Bildung oder in einem Freiwilligendienst befinden. Neben den abhängig Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen bzw. in atypischer Beschäftigung zählen hierzu auch Selbstständige und mithelfende Familienangehörige. (IT.NRW).