Ostermontag bleiben Geschäfte geschlossen
Geschäfte, die überwiegend Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren zum Verkauf anbieten, dürfen an Karfreitag und Ostersonntag öffnen. An Ostermontag müssen sie geschlossen bleiben. Das regelt das Ladenöffnungsgesetz NRW. An den verkaufsoffenen Tagen ist es erlaubt, diese Waren sowie ein begrenztes Randsortiment für die Dauer von fünf Stunden zu verkaufen. […]