Frühjahrsputz in der Natur bald beenden
Der Frühjahrsputz in der Natur muss bis Ende Februar beendet sein. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände in der freien Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden dürfen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten […]