Diskussion um Sterbehilfe-Regelung
Windhorst: Letzte Verantwortung liegt beim Arzt – keine Institution kann „mitentscheiden“. In der Diskussion um eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe unterstreicht die Ärztekammer Westfalen-Lippe, dass die Mitwirkung eines Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe ist, dass die Entscheidung über ärztliches Handeln mit letzter Verantwortung jedoch allein beim Arzt selbst liegt. „In dieser schwierigen Frage, […]