Mit der Unterschrift ist eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht gültig. Es ist sinnvoll, einen Vordruck oder ein Formular zu verwenden. Das ist jedoch keine Pflicht – handschriftlich verfasste Dokumente sind genauso gültig. © iStockphoto / Petek Arici.

Obwohl die meisten schon davon gehört haben und sich auch damit beschäftigen wollen, geben nur vier von zehn Personen an, eine Patientenverfügung erstellt zu haben. Das berichtet die Zeitschrift Finanztest in der Dezember-Ausgabe und zeigt, wann eine Patientenverfügung sinnvoll ist, was dabei wichtig ist und was im Fall einer Covid-19-Behandlung gilt. In einer Patientenverfügung regelt ein Mensch, welche medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung er sich wünscht, wenn er selbst krankheitsbedingt nicht mehr entscheidungsfähig ist. Damit kann jeder das eigene Lebensende mitgestalten und für Klarheit sorgen. Das kann Angehörige entlasten und hilft Ärzten, ihre Patienten so zu behandeln, wie sie es sich wünschen.

 

Bei manchen Krankheitsverläufen kann ein Patient nur mit Hilfsmitteln am Leben erhalten werden, dazu zählen etwa die künstliche Beatmung, künstliche Ernährung oder Wiederbelebungsmaßnahmen. Bei einem Verzicht auf diese Maßnahmen würde der Patient sterben. Dann ist eine Patientenverfügung hilfreich, in der ein Patient festgelegt hat, ob er in solch einer aussichtslosen Situation eine lebenserhaltende Maßnahme wünscht oder diese ablehnt. Er kann eine Patientenverfügung jederzeit widerrufen, solange er selbst entscheiden kann. Der Bericht findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/patientenverfuegung abrufbar.

 

Pressemeldung: Stiftung Warentest.