Streitigkeiten oder Prozesse können oft nicht ohne das Gutachten eines Sachverständigen entschieden werden. Sachverständige für Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, den Weinbau, die Fischerei und den Umweltschutz werden in NRW von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bestellt.

 

Anlass, ein Gutachten anzufertigen, ist zum Beispiel die Bewertung ganzer landwirtschaftlicher Betriebe oder auch einzelner Grundstücke, etwa wenn eine Straße gebaut wird oder es zu Erbauseinandersetzungen kommt. Nachbarn streiten sich häufiger um Grenzabstände im Wohn- und Gartenbereich. Bei Landwirten können zum Beispiel Mängel am Saatgut oder an Futtermitteln zu Auseinandersetzungen mit ihren Lieferanten führen. Auftraggeber der landwirtschaftlichen Sachverständigen sind Privatpersonen, Unternehmen, Gerichte, Behörden, Versicherungen, Steuerberater, Kreditinstitute und Rechtsanwälte.

 

Zurzeit gibt es 123 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die von der Landwirtschaftskammer in ihrem Spezialgebiet auf besondere Sachkunde hin überprüft wurden. Voraussetzung für die Bestellung sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse und eine ausreichende praktische Erfahrung. Wer einen Gutachter sucht oder selbst Sachverständiger werden möchte, findet unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Landwirtschaft, Sachverständige weitere Informationen.

 

Pressemeldung: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen