Wegen großer Nachfrage: Die Verbraucherzentrale NRW startet am 27. Mai erneut einen kostenlosen Online-Selbstlernkurs:
– Fachleute der Verbraucherzentrale NRW vermitteln Wissenswertes zum E-Rezept und zur Anwendung der E-Rezept – App.
– Der Kurs erklärt auch Grundlagen zu kommenden „elektronischen Patientenakte für alle“ und zur Gesundheits-ID.
Seit rund einem halben Jahr gibt es für gesetzlich Versicherte in der Arztpraxis für verschreibungspflichtige Medikamenten nur noch ein elektronisches Rezept. Die Umstellung lief alles andere als reibungslos. Manche Patient:innen haderten mit dem E-Rezept, aber auch in den Arztpraxen gab es viele Probleme. Doch das E-Rezept wird bleiben. Deshalb bietet die Verbraucherzentrale NRW für Menschen, die wissen möchten, wie es mit dem E-Rezept genau funktioniert, nach der großen Nachfrage im März nun ab Mai erneut einen kostenfreien Online-Selbstlernkurs an: „Mein E-Rezept – Rezept einlösen leicht gemacht“. Der Kurs beginnt am 27. Mai 2024 und läuft vier Wochen. Er besteht aus vier Lerneinheiten mit Übungen und Video – Anleitungen. Die Anmeldung ist bis zum 14. Juni 2024 möglich.
Die Teilnehmer:innen lernen die verschiedenen Einlösemöglichkeiten des E-Rezepts kennen, erfahren, wie man sich in der E-Rezept-App anmeldet und über sie E-Rezepte einlösen kann. Ebenso wird vermittelt, welche Zusatzfunktionen es gibt, wie diese angewendet werden können und wie der neue vierte Einlöseweg, das sogenannte Card-Link-Verfahren, funktioniert. Auch Datenschutz und Datensicherheit beim E-Rezept werden in einer Lerneinheit behandelt. In einer neuen vierten Lerneinheit erklären die Verbraucherschützer die Grundlagen der neuen elektronischen Patientenakte, die für alle gesetzlich Krankenversicherten ab dem 15.Januar 2025 von den Krankenkassen bereitgestellt wird.
Zu Beginn einer jeden Woche bekommen die Teilnehmer:innen eine Mail mit einer Einführung in das Wochenthema sowie den Link zu einer interaktiven Lerneinheit. Jeder kann dabei im eigenen Tempo und in der eigenen Zeit vorgehen. Es gibt keine zeitlichen Vorgaben. Es ist auch möglich nur die vierte Lerneinheit zu den Grundlagen der elektronischen Patientenakte durchzugehen. Diese Lerneinheit wird am 17. Juni 2024 freigeschaltet. Einmal pro Woche bieten die Fachleute der Verbraucherzentrale NRW für Interessierte einen optionalen Online-Talk für offene Fragen an.
Welche Voraussetzungen sind nötig?
Wer die E-Rezept-App nutzen möchte, benötigt eine NFC-fähige Gesundheitskarte und die PIN der Krankenkasse. An dem Kurs kann man aber auch ohne die PIN für die Gesundheitskarte teilnehmen. Ob die eigene Karte NFC-fähig ist, ist an der sechsstelligen Kartenzugangsnummer (englisch „CAN“ = „Card Access Number“) oben rechts auf der Karte und dem NFC-Symbol erkennbar. Die App funktioniert auf Smartphones oder Tablets mit NFC-Funktion und einem Betriebssystem ab Android 7 oder ab iOS 15. Die E-Rezept-App bietet mehr Funktionen, als beim Einlösen mit der Gesundheitskarte möglich sind. Über die App kann man das E-Rezept online bei einer Apotheke einlösen, online anfragen, ob das Medikament verfügbar ist, die Familienfunktion für die E-Rezepte von Kindern oder pflegbedürftigen Angehörigen und neu eine Medikamentenerinnerung nutzen.
Weiterführende Infos und Links:
Hier geht es zum Selbstlernkurs: Die Anmeldung ist ab sofort möglich unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/mein-e-rezept
Pressemeldung: Verbraucherzentrale NRW