Der Bundestagsabgeordnete Christian Haase.

An diesem Mittwoch wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bevölkerungsschutzgesetz) beschließen. Mit diesem Gesetz konkretisiert das Parlament unter anderem diejenigen Maßnahmen, die vom Bund und den Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, die Untersagung von Veranstaltungen und die Schließung der Gastronomie.

 

Der heimische CDU-Abgeordnete Christian Haase erklärt:

„Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich derzeit darum, dass das Gesetz demokratische Rechte und den Einfluss des Bundestages aushebeln könnte. Ich bekomme weit mehr als 100 E-Mails am Tag zu diesem Thema. Ich nehme die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst und verstehe die Verunsicherung mit Blick auf Corona und den richtigen Weg. Aber vor diesem Gesetz braucht niemand Angst zu haben. Leider gibt es viele Falschmeldungen und Missverständnisse, denen ich hiermit entgegentreten möchte:

 

– Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz bedeutet noch mehr demokratische Legitimation der Corona-Schutzmaßnahmen, und es stärkt die Rolle des Deutschen Bundestages in dieser Pandemie. In dem Gesetz werden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in dieser Ausnahmesituation der Corona-Pandemie konkretisiert und klare zusätzliche Grenzen für besonders grundrechtssensible Verbote festgeschrieben. Bund und Länder erhalten mit diesem Gesetz einen klaren Rahmen für Corona-Schutzmaßnahmen, die sie per Rechtsverordnung erlassen können. Diese Maßnahmen werden damit auf eine noch solidere rechtliche Grundlage gestellt. Somit werden Bürgerrechte gestärkt und nicht beschnitten.

 

– Selbstverständlich bleiben das Grundgesetz, die Grundrechte und die Parlamentsrechte unangetastet. Zwar wird es in der juristischen Fachsprache als „Ermächtigung“ bezeichnet, wenn ein Parlament einer Regierung den Erlass einer Rechtsverordnung gestattet. Mit einer Ermächtigung im Sinne einer dauerhaften Übertragung von Befugnissen an eine Regierung hat dies aber nichts zu tun. Eine Ermächtigung, die wie hier in einem Gesetz den Erlass von Rechtsverordnungen gestattet, kann jederzeit vom Parlament wieder abgeändert oder gänzlich rückgängig gemacht werden.

 

Genau so ist und bleibt es mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz. Jede einzelne Entscheidung, die aufgrund dieser Ermächtigung getroffen wird, muss verhältnismäßig und mit den Grundrechten abgewogen sein. Rechtsverordnungen müssen begründet werden. Für besonders grundrechtssensible Maßnahmen stellen wir gesteigerte Anforderungen.

 

– Der Deutsche Bundestag hat wie schon bisher jederzeit das Recht und die Möglichkeit, ein Ende der Schutzmaßnahmen zu beschließen und die erteilten Befugnisse wieder an sich zu ziehen. Rechtsverordnungen aufgrund der Regelung sind von vornherein auf zunächst 4 Wochen befristet, damit deren Notwendigkeit regelmäßig überprüft wird.

 

– Die Bundesregierung und auch wir als Unionsfraktion wollen keine Impfpflicht. Davon war und ist keine Rede. Es wird auch mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz keine Impfpflicht geben. Das 3. Bevölkerungsschutzgesetz schafft lediglich die Voraussetzungen, damit der Impfstoff, wenn er verfügbar ist, all denjenigen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden kann, die sich impfen lassen möchten. Zu diesem Zweck erarbeitet die Bundesregierung auch ein Impfkonzept, das Leitlinien erstellt, in welcher Priorität sich diejenigen impfen lassen können, die sich impfen lassen möchten.

 

Wir Alle hoffen, dass diese Pandemie bald überwunden ist. Wie weit sich das Virus ausbreitet liegt bei allen rechtlichen Regelungen am meisten an uns selbst. Kein Gesetz kann und sollte die Selbstverantwortung ersetzen. Ich danke Ihnen für Ihr bisher vorbildliches Verhalten. Die weit überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hält sich an die Abstands-, Hygiene- und Kontaktregeln.“ Weitere Informationen finden sie auf meiner Internetseite www.haasechristian.de.