Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung setzt die Stadt Blomberg für den Zeitraum vom 01. bis 30. April 2020 die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Schulbetreuung (OGS, „8-1“ und „13+“) und der von der Stadt eingezogenen Essensgelder aus. Auf Initiative des Verwaltungsvorstands soll so aber nicht nur Rechtssicherheit geschaffen werden. „Wir möchten damit auch die Wertschätzung und eine konkrete Unterstützung für die vielen Blomberger Familien und Eltern zum Ausdruck bringen, die in dieser schwierigen Zeit die Betreuung und den Unterricht ihrer Kinder nun selbst organisieren müssen.“ stellen Bürgermeister Klaus Geise und Kämmerer Christoph Dolle heraus.

 

Die Regelung gilt auch unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden muss. Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hatte am 13. März 2020 das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine aufsichtliche Weisung über ein Betretungsverbot in sämtlichen Kindertageseinrichtungen und die Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen erlassen.

 

In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Die Elternbeitragssatzung eröffnet in der gültigen Fassung jedoch keine Möglichkeit, für die Dauer des Betretungsverbotes die Elternbeiträge zu erlassen. Eine formale Satzungsänderung wäre aktuell ebenfalls zu zeitaufwändig. Daher konnte nur im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Rechtsgrundlage für die Aussetzung der Elternbeitragspflicht geschaffen werden.

 

An den Standorten Grundschule am Weinberg, Grundschule Reelkirchen und Grundschule Großenmarpe werden die Eltern so um insgesamt ca. 20.000,- Euro entlastet. Das Land NRW diskutiert zurzeit noch darüber, inwieweit die gesetzliche Möglichkeit geschaffen wird, Kommunen mit einem 50%igen Zuschuss für die ausgesetzten Beiträge zu unterstützen.