Im Jahr 2023 werden bundesweit neue Schöffinnen und Schöffen gesucht. Auch für die Stadt Blomberg kann man sich ab sofort für das Amt des ehrenamtlichen Richters bewerben. Die Schöffinnen und Schöffen wirken bei Verhandlungen mit. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können sich in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen, wenn sie am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind, den Wohnsitz in der Stadt Blomberg haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen.

 

Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich. Allerdings verlangt das Amt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Lebenserfahrung. Die Lebenserfahrung kann aus dem beruflichen Werdegang oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Weiterhin ist eine gesundheitliche Eignung unabdingbar. Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Interessent*innen melden sich bis zum 01. April 2023 bei der Stadt Blomberg, Fachbereich Zentrale Dienste, Tel. 05235 504130, Marktplatz 1, 32825 Blomberg.

 

Pressemeldung: Stadt Blomberg