Der Kreis Lippe hat erst zwei Jahre nach dem besagten Vorfall hiervon erfahren und dann entsprechende Anhörungen beider Mitarbeiter veranlasst. Es steht hier schlussendlich Aussage gegen Aussage. Weitere Möglichkeiten aus dem Disziplinarrecht, wie die CDU es vorschlägt, gibt es schon deshalb nicht, weil dieses Recht nur auf Beamte anwendbar ist. Beide Mitarbeiter sind jedoch keine Beamten. Es besteht beim Kreis Lippe für alle Beschäftigten zu jeder Zeit die Möglichkeit, bei Konflikten den jeweiligen Vorgesetzten und die entsprechenden Personalräte einzuschalten und so zeitnah zu einer guten Lösung zu kommen. Diese Instrumente sind leider von den Beschäftigten nicht genutzt worden.
Zu der Forderung, die beiden Mitarbeiter seien zu versetzen: Beide Kollegen haben – anders als offensichtlich von der CDU unterstellt wird – keine dienstlichen Verbindungen. Sie arbeiten in fachlich und organisatorisch getrennten Strukturen, zum einen im Jugendamt des Kreises, zum anderen im Jobcenter, einer unabhängigen Anstalt öffentlichen Rechts. Räumlich sind zwar beide im Dienstleistungszentrum Blomberg tätig, das aber auf unterschiedlichen Etagen. Der Wunsch nach einer Versetzung in andere Dienststellen ist von keiner Seite geäußert worden. Der Kreis Lippe plant zeitnah eine Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses, um auch hier wie bisher jederzeit transparent zu informieren.