Das im Rahmen des EEA-Prozesses erarbeitete energiepolitische Arbeitsprogramm wurde bereits im Ausschuss für Bauen und Umwelt am 07.12.2017 beschlossen. Das energiepolitische Arbeitsprogramm bildet eine Zusammenschau aller Projekte, die in den nächsten Jahren im energetischen Bereich zum Tragen kommen. Darunter sind sowohl relativ konkrete Projekte zu verstehen, die kurzfristig umgesetzt werden können und sollen, als auch zudem Denkanstöße, Ideen und Visionen, deren Realisierung noch nicht festgelegt ist. Im Rahmen der Fortschreibung wurde eine Konkretisierung von Punkten dieses Arbeitsprogramms für das Jahr 2020 vorgenommen und in der Anlage (siehe hier) beschrieben. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der konkreten haushaltswirtschaftlichen Beschlusslage, der Fachausschuss sprach sich einstimmig für den Beschlussvorschlag: „Die Konkretisierung des energiepolitischen Arbeitsprogramms wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die konkrete Umsetzung steht jeweils unter dem Vorbehalt entsprechender hauswirtschaftlicher Beschlüsse“ aus und auch der Rat votierte am 24.06.2020 einstimmig.