Viele Einzelhändler werden nicht in der Lage sein, die Kassen und Preisauszeichnungen zum 1. Juli 2020 umzustellen, schätzt die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold ein. Im Verbund mit allen Industrie- und Handelskammern setzt sich die IHK Lippe bei den obersten Steuer- und Preisbehörden dafür ein, dass kein Unternehmen erhebliche Nachteile erleidet, falls es die Umstellung zum Stichtag nicht schafft. Ab dem 1. Juli wird vorübergehend die Umsatzsteuer gesenkt. „Die Unternehmen hatten nicht mal einen Monat Zeit, sich auf die Rechtsänderung einzustellen. Beim letztmaligen Steuersatzwechsel zum Jahresanfang 2007 betrug die Vorlaufzeit mehr als ein halbes Jahr“, zieht Frank Lumma von der IHK Lippe den Vergleich.

 

Der zum Zeitpunkt der Buchung gültige Steuersatz muss in den Registrierkassen erfasst werden. Für eine Anpassung der Systeme werden viele Händler auf externe Dienstleister angewiesen sein. „Die kommen den zahlreichen Anfragen kaum nach“, sagt Lumma, so manche Kasse werde daher ab dem 1. Juli noch den alten Steuersatz verbuchen. Nachträgliche Steuersatzkorrekturen sind zwar in der monatlichen Vorsteueranmeldung möglich und sogar vorgeschrieben, verursachen aber einen erheblichen buchhalterischen Aufwand. Eine einmalige Gesamtkorrektur in der Umsatzsteuerjahressteuerklärung sollte eine praktikable Lösung sein. Die IHKs haben dem Bundesfinanzministerium eine entsprechende Anregung unterbreitet.

 

Erfreulicherweise hat das Bundeswirtschaftsministerium bereits auf eine andere Forderung der Wirtschaft reagiert, teilt die IHK Lippe mit. Nach der Preisangabenverordnung sind Einzelhändler verpflichtet, ihre Waren mit dem Endpreis zu kennzeichnen. Nach einem BMWi-Schreiben vom 10. Juni 2020 sind statt gesenkter Preisauszeichnungen auch pauschale Rabattabzüge an der Kasse möglich. Damit können die Händler die Umsatzsteuersenkung an die Kunden ohne vorherige Preiskorrektur am Produkt oder Regal weitergeben. Bei einer Rückkehr zum alten Steuersatz am 1. Januar 2021 blieben die Preisangaben einfach unverändert, erklärt Lumma einen weiteren Vorteil. Von dieser Regelung ausgenommen sind preisgebundene Artikel.