Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren gewerblichen und touristischen Unternehmen fördert das Land Nordrhein-Westfalen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die mögliche Vorhabenlaufzeit wurde nun von 36 auf 42 Monate verlängert.

 

In diesem Rahmen sieht das „Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm“ des Landes NRW eine Förderung von bis zu 50 Prozent vor. Förderfähig sind ausschließlich Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie nicht investive Maßnahmen durch die Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Dabei liegt die Bagatellgrenze bei 150.000 Euro. Wer hat einen Anspruch auf die Förderung? Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn die zu fördernde Betriebsstätte in einem ausgewiesenen Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.

 

Die Förderung kommt nur für Betriebe in Betracht, die einen überregionalen Absatzmarkt nachweisen können. Das heißt, es müssen 50 Prozent der Umsätze außerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern erzielt werden. Ausgeschlossen sind unter anderem die Baubranche inklusive dem Baunebengewerbe sowie der Einzelhandel. Anträge für Investitionsvorhaben können noch bis zum 30. September 2021 gestellt werden.

 

Darüber hinaus bietet die Kreiswirtschaftsförderung in Kürze eine Veranstaltung an, in der aus Expertensicht umfassend über das RWP-Programm informiert wird. Weitere Informationen bietet zusätzlich die NRW.BANK unter www.nrwbank.de ( (Rubrik „Förderprodukte“).

 

Bei Fragen steht der Leiter der Wirtschaftsförderung im Kreis Lippe, Uwe Gotzeina, unter Tel.: 05231/62 1419 oder per Mail an kreiswirtschaftsfoerderung@kreis-lippe.de gerne zur Verfügung.