Mit mehreren Entlastungspaketen der Bundesregierung und des Gesetzgebers wurden und werden aktuell Erwachsene, Jugendliche und Kinder, die Leistungen des Jobcenters erhalten, zusätzlich unterstützt. Die zusätzlichen Unterstützungsleistungen sind:

 

Sofortzuschlag für Kinder
Den monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder nur Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen. Der Sofortzuschlag wurde erstmals im Juli 2022 pro Kind ausgezahlt.

 

Kinder, für die Kinderzuschlag bezogen wird, erhalten den Sofortzuschlag durch eine Erhöhung des Kinderzuschlages. Hier steigt der Höchstbetrag auf 229 Euro pro Kind und Monat. Familien, die die genannten Leistungen bereits beantragt haben oder diese erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird seit Juli automatisch angepasst.

 

Einmalzahlung in der Grundsicherung
Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (Regelbedarf für volljährige Partner) richtete, erhielten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Die Leistung dient als unmittelbarer pauschaler Ausgleich für etwaige bestehende finanzielle Mehrbelastungen in Folge der Pandemie sowie aktueller Preissteigerungen. Ein gesonderter Antrag beim Jobcenter musste nicht gestellt werden.

 

Jobcenter-Vorstand Stefan Susat: „Alles in allem hat das Jobcenter Lippe in den vergangenen Wochen auf diese Weise rund drei Mio. Euro an leistungsberechtigte Lipperinnen und Lipper ausbezahlt, um zumindest einige Härten etwas abzumildern.“