Im Kreis Lippe gibt es 31 bestätigte Coronafälle – damit sind 12 neue Infektionen bekannt. Zu den weiteren Fällen zählt auch ein Schüler – daher bleibt ab Freitag, 13. März das Gymnasium der Stadt Lage für 14 Tage geschlossen. „Die Entscheidung eine Schule zu schließen fällt uns nicht leicht, denn uns ist auch bewusst, dass dies Auswirkungen auf das familiäre Umfeld hat“, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann. Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Schulschließung werden auf der Webseite des Kreises Lippe in den aktuellen Informationen zum Coronavirus angeboten.

 

Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe wird die Schließung des Gymnasiums der Stadt Lage anordnen – der Schulbetrieb ist eingestellt, die Schüler sind ab 13. März für zwei Wochen vom Unterricht befreit. Für die Schüler, das Lehrpersonal und die Verwaltungsmitarbeiter, wird eine häusliche Quarantäne angeordnet. Dazu ergeben sich viele Rückfragen der Schüler, Eltern und interessierten Öffentlichkeit. „Das Verhalten in der Häuslichen Quarantäne insgesamt und von welchen Personen eine Abstrichprobe genommen werden muss, sind dominierende Themen der vergangenen Tage“, fasst Dr. Kerstin Ahaus, Leiterin des Gesundheitsamts, zusammen. „Jetzt resultieren aus einem Fall rund 650 Kontaktpersonen. Dies erfordert, dass das Verfahren für Abstriche klar sein muss und ich rufe dazu auf, sich daran zu halten. Der Schüler hatte sicher nicht mit allen 650 Personen einen nahen Kontakt, der für die Übertragung notwendig ist. Wir werden uns daher im ersten Schritt auf die Personen mit nahem Kontakt und Symptomen beschränken und weitere Personen nur, wenn sich aus der Ermittlung der Kontaktpersonen neu Erkenntnisse zeigen abstreichen.“

 

Wer bekommt einen Abstrich?

Derzeit geht das Robert Koch-Institut (RKI) noch nicht davon aus, dass das Coronavirus breit in der Bevölkerung zirkuliert. Nicht jede Person mit grippeartigen Symptomen wird auf das Virus getestet.

 

Generell gilt: Personen, die innerhalb der vergangenen 14 Tage einen nahen Kontakt zu einer bestätigten mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und grippeartige Symptome aufweisen, werden abgestrichen. Das Gleiche gilt für Personen, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet beziehungsweise in einer besonders betroffenen Region in Deutschland, und auch die Skigebiete rund um Ischgl, aufgehalten haben und grippeartige Symptome aufweisen.

 

In Einzelfällen entscheiden Gesundheitsamt, Hausärzte oder Klinikum darüber hinaus, ob Abstriche notwendig sind. „Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass niemand ohne Anweisung ins Klinikum oder das Diagnosezentrum kommen soll, um einen Abstrich zu verlangen“, betont Landrat Dr. Axel Lehmann. „Besonders in der Notaufnahme werden die Kapazitäten für akute Notfälle benötigt“. Wenn ein Abstrich notwendig ist, wird dies mit einem Akteur der Gesundheitsversorgung vorab telefonisch besprochen. „Eigenmächtiges Handeln ist bei aller Besorgnis der Bürger unangebracht“, unterstreicht er.

 

Weil es in den vergangenen Tagen immer wieder zu Verunsicherungen in der Bevölkerung gekommen ist, noch einmal der Hinweis, dass beispielsweise Kontaktpersonen von Kontaktpersonen nicht beprobt werden. Sollte dies nötig sein, werden auch diese Personen vom Gesundheitsamt benachrichtigt. Dieses Vorgehen hilft dabei, dass die Labore die Proben von akuten Fällen zeitnah bearbeiten können und nicht überlastet werden.

 

Über die Häusliche Quarantäne:

Im Falle einer nachgewiesenen Corona-Infektion ordnet das Gesundheitsamt des Kreises Lippe eine häusliche Quarantäne an. Entsprechend wurde auch mit allen bislang in Lippe nachgewiesenen Fällen verfahren. Darüber hinaus ermittelt das Gesundheitsamt, welche Kontakte die erkrankte Person im Vorfeld hatte und ordnet für diese ebenfalls eine häusliche Quarantäne an. Als Kontaktpersonen werden dabei die Menschen eingestuft, die nahen Kontakt zu Personen mit nachgewiesener Corona-Infektion hatten. Auch von ihnen werden gegebenenfalls Proben genommen, um sie auf eine Infektion mit dem Corona-Virus zu untersuchen.

 

Über die Verhaltensregeln in häuslicher Quarantäne informiert die betroffenen Personen ebenfalls das Gesundheitsamt, hier steht den Betroffenen zudem eine E-Mail-Adresse zur Verfügung. Von der häuslichen Quarantäne betroffene Personen mit gesundheitlichen Beschwerden können sich an das Gesundheitsamt wenden, in einer Notlage an den Notruf. Besorgungen sollten durch Familie oder Freunde sichergestellt werden.