Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg werden eingeebnet
Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die bis zum 31.12.1986 belegt wurden, werden mit Wirkung zum 31.12.2016 aufgehoben und nachfolgend eigeebnet. Die Aufhebung betrifft grundsätzlich sowohl Reihengräber (Einzelgräbern) als auch Wahlgräber (Doppelgräber). Für die Wahlgräber kann allerdings eine Verlängerung des Nutzungsrechtes um mindestens 10 Jahre beantragt werden. Die Anträge sind bis zum 30. […]