Einebnung von Grabstätten in Blomberg
Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die vor dem 31. Dezember 1989, belegt wurden, werden mit Wirkung zum 31. Dezember 2019, aufgehoben und eingeebnet. Die Aufhebung betrifft Reihen- sowie Wahlgräber. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts von Reihengräbern (= Einzelgräbern) ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern (= Doppelgräber) kann für mind. zehn Jahre verlängert […]