Gegen die Verfügung der Abwasserwerke der Stadt Blomberg, die Hausanschlussleitung seines Grundstücks auf Dichtheit überprüfen zu lassen, zog ein Eigentümer vor das Verwaltungsgericht Minden. Das Urteil gab ihm insoweit Recht, als dass die Zuständigkeit für die Verfügung nicht bei den Abwasserwerken der Stadt Blomberg gesehen wird, sondern beim Kreis Lippe als untere Wasserbehörde. Die […]