Der Kreis Lippe und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) teilen die gleiche Rechtsauffassung, wie die Coronaschutzverordnung in Bezug auf Religionsgemeinschaften auszulegen ist. Damit die Ordnungsbehörden im Kreisgebiet auch vergleichbar agieren können, hat der Kreis Lippe über die Einschätzungen zur Rechtsauslegung informiert. Demnach gilt: Kirchen und Religionsgemeinschaften müssen ein […]