Auswahlverfahren zur Vergabe der Strom- und Gaskonzession
Die Stadt Blomberg ist gemäß § 46 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet die Strom- sowie die Gaskonzession für das Stadtgebiet mindestens alle 20 Jahre diskriminierungsfrei zu vergeben. Dazu ist das Auslaufen des jeweiligen Konzessionsvertrages spätestens 2 Jahre vor Vertragsende im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Durch Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 EnWG im Bundesanzeiger vom 31.12.20198 […]