Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) sieht in dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung eine Bestätigung der Position der westfälisch-lippischen Ärzteschaft. Dazu erklärt Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle: „Ärzte sind keine Sterbehelfer, sondern Sterbebegleiter für ihre schwerstkranken Patienten. Die Begleitung sterbenskranker Menschen ist eine urärztliche Aufgabe. Die Umsetzung des individuellen Rechts […]