Weitere Entlastung in der häuslichen Pflege
Das Bundesgesundheitsministerium hat weitere zeitlich befristete Änderungen in der häuslichen Pflege beschlossen, die vorerst bis zum 30. September 2020 gelten. Wie berichtet, können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 den sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro, der nach bisherigem Landesrecht speziell für Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder der ambulanten Pflegedienste verwendet werden durfte, nun auch […]