Zur Vorgeschichte:

Für die Umgestaltung der Stadteingänge – insbesondere des Vattiparks – im Rahmen des StEK (Städtebauliches Entwicklungskonzept) erwartete die Stadt Blomberg Fördermittel in Höhe von insgesamt 647.000 EUR. Da diese Mittel aus zeitlichen Gründen 2018 nicht verbaut werden konnten, hätten sie für 2019 erneut beantragt werden müssen, was jedoch nicht geschah. Die Auftragsvergaben für Gartenarbeiten, digitale Anzeigetafel und Riesennelke erfolgten somit Anfang 2019, ohne dass eine Bewilligung der Fördermittel vorlag.

 

Die Bezirksregierung bewilligte durch diesen Verfahrensfehler letztlich nur 240.000 EUR an Fördergeld statt der erwarteten 647.000 EUR. Die Stadt wäre somit auf einem Schaden von 407.000 EUR sitzengeblieben, wenn die städt. Eigenschadenversicherung nicht mit 210.000 EUR eingesprungen wäre. Es bleibt somit ein Restschaden von 197.000 EUR!

 

Die Aufklärungsversuche:

Um die Hintergründe für die Verwaltungspanne zu ermitteln, wurde im Mai 2019 Kämmerer und Beigeordneter Dolle mit einer internen Untersuchung beauftragt, dessen Ergebnis er dem Rat am 20.05.2019 mitteilte. Im September 2019 wurde vom Rat außerdem ein externer Rechtsanwalt, Herr Dr. Manfred Schröder aus Minden, beauftragt, eine gutachterliche Stellungnahme zu den Vorgängen zu erarbeiten. Grundlage für seine Arbeit war der interne Untersuchungsbericht von Kämmerer Dolle sowie ein Fragenkatalog des Rates. Eine Pressemitteilung der Stadt erschien dazu am 06.11.2019 (Link). Das Gutachten von Dr. Schröder wurde am 15.11.2019 auf der städtischen Homepage veröffentlicht (Link).

 

Kritik der Grünen:

Leider gibt das Gutachten keine Auskunft dazu, was bei der Stadtverwaltung im Zuge der Projektabwicklung konkret schiefgelaufen ist. Zitat auf Seite 4 unten: „Auch gibt es keine Anhaltspunkte für ein Organisationsverschulden der Stadt Blomberg und der Verwaltungsspitze hinsichtlich der konkreten Verwaltungsverfahren rund um die Beantragung von Fördermitteln.“ Diese Feststellung ist aus Sicht der Grünen unzutreffend, denn eine Auftragsvergabe an Firmen zeitlich vor der Beantragung und Zusage von Fördergeldern ist ganz klar ein Organisationsversagen!!

 

Eine genauere Überprüfung, wie es konkret zu dem Fehler des Mitarbeiters (oder der beteiligten Mitarbeiter) kommen konnte und welche Rolle die Verwaltungsspitze und die Ablauforganisation dabei spielte, leistet das Gutachten praktisch nicht. Für die nächste Sitzung des Hauptausschusses am Mittwoch, dem 11. Dezember ist Rechtsanwalt Dr. Schröder eingeladen worden, um Fragen zu seinem Gutachten zu beantworten.

 

Die Grünen sind jedoch der Meinung, dass die entscheidenden Fragen zum Organisationsversagen eher von der Blomberger Stadtverwaltung beantwortet werden müssen, nämlich: Wie genau konnte es zu dieser Fehlleistung kommen, die zu einem Schaden von fast 200.000 EUR geführt hat, und welche organisatorischen Maßnahmen wurden in der Zwischenzeit getroffen, damit gleichartige Pannen künftig nicht mehr vorkommen können?

 

(Anm. d. Red.: Die Möglichkeit zur Veröffentlichung von Pressemeldungen wird seitens Blomberg Voices jeder Partei eingeräumt. Wie immer distanziert sich die Redaktion von jeglichen Inhalten der Pressemeldungen.)