Im November 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 2 320 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 138,7 Prozent mehr als im November 2020 (damals: 972 Verfahren) und 1,5 Prozent mehr als im Oktober 2021 (2 285 Verfahren).

 

260 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 9,4 Prozent weniger als im November 2020 (287 Verfahren). Von den im November 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 510 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren von Unternehmen damit weiterhin unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt 2019: 446 Verfahren; 2020: 363 Verfahren).

 

Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber November 2020 um 245,5 Prozent auf 1 610 Anträge; gegenüber dem Vormonat stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 2,0 Prozent (Oktober 2021: 1 578 Verfahren). Eine mögliche Ursache für den Anstieg gegenüber November 2020 könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein.

 

Infolge dessen könnten insbesondere überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 (Sechsmonatsdurchschnitt: 533) ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese dann nach dem Jahreswechsel gestellt haben. Ein Indiz hierfür ist, dass die monatliche Zahl der Verbraucherinsolvenzen seit Februar 2021 über dem Niveau von 2019 (Zwölfmonatsdurchschnitt: 1 316) liegt. Neben Verbrauchern und Unternehmen beantragten noch 450 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW)