Am 19. Februar 2020 wird dem Bundeskabinett ein „Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (BaFin) vorgelegt. In Nordrhein-Westfalen haben bislang die Industrie- und Handelskammern (IHKs) die Aufsicht. Die IHK Lippe kritisiert die geplante Aufgabenübertragung und erwartet mehr staatliche Bürokratie und steigende Kosten für Finanzanlagenvermittler, sollte der Gesetzgeber dem Entwurf […]