Verbraucherzentrale NRW gewinnt Klage gegen Eventim
Entgelt für Tickets zum Selbstausdrucken und zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Versand unzulässig VZ/NRW Für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken dürfen pauschal keine „Servicegebühren“ in Höhe von 2,50 Euro verlangt werden. Das hat das Landgericht Bremen (Az.: 1-O-969/15 – nicht rechtskräftig) auf Grund einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die CTS Eventim AG & Co […]