Landgericht rügt Datenschutzbestimmungen bei Smart-TV
Datenschutzbestimmungen, die auf 56 Bildschirmseiten eines Smart-TV im Fließtext ohne Verwendung von Abschnitten und Überschriften dargestellt werden, sind wegen ihrer Länge und Unübersichtlichkeit intransparent und keine geeignete Grundlage für eine Einwilligung in die Datenerhebung und -verwendung. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-03 O 364/15, nicht rechtskräftig) heute aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale […]