Seit Ende der Sommerferien kam es in lippischen Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen zu mehreren positiven Testergebnissen. Die Phase zwischen dem ersten Ergebnis und einem Austausch mit dem Gesundheitsamt führt bei Eltern, Angehörigen sowie Mitarbeitenden in Einrichtungen zu Fragen und Unsicherheit. Der Kreis Lippe versteht diese Sorgen, baut seine Kommunikationsmaßnahmen aus, sieht aber auch einen Bedarf, die Regelungen für eine Quarantäne anzupassen.

 

„Zurzeit ist es für die Eltern absolut belastend, dass es keine klare Regelungen zu Quarantänen im Zusammenhang mit Kitas und Schulen gibt. Das Land ist in der Pflicht zu handeln, muss die Grundlagen schaffen, damit Eltern nicht weiter belastet werden. Ziel muss sein, nur infizierte Schülerinnen und Schüler in Quarantäne zu schicken, denn die Kontaktermittlung zeigt, dass sich Schüler nicht gegenseitig infizieren. Nur eine Sache ist zurzeit klar geregelt, nämlich dass Personen mit vollständigen Impfstatus nicht in Isolation oder Quarantäne müssen“, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann.

 

Der Kreis bitte die Einrichtungen um eine enge Zusammenarbeit, damit die Eltern, Kinder und Jugendlichen schnell informiert sind und die Testung sowie Kontaktverfolgung ohne Verzögerung weiterlaufen kann. Die Abläufe sind in Merkblättern zusammengefasst. Daneben wird es ab sofort auch weiterführende Informationen auf der Webseite des Kreises geben.

 

Der Kreis bittet um Verständnis, dass es aktuell aufgrund der gestiegenen Fallzahlen drei bis vier Tage dauern kann, bis das Gesundheitsamt den persönlichen Kontakt zur formellen Quarantäne-Anordnung aufnimmt. Insbesondere die Kontaktverfolgung in Schulen ist aufwändig, sodass hier die Verfahrensweisen eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Gesundheitsamt notwendig ist. Der Abstimmungsbedarf ist riesig, auch deshalb ist bereits wieder das Gesundheitsamt durch zusätzliche Mitarbeitende verstärkt worden.

 

Wichtig ist, dass erst ein positives PCR-Testergebnis vorliegen muss. Das Gesundheitsamt ermittelt dann zu jeder infizierten Person die Kontaktpersonen und klärt die Quarantäne-Anordnungen. Das Gesundheitsamt wird also nicht automatisch bei einer positiven Pooltestung oder einem positiven Schnelltest in einer Einrichtung aktiv, da nicht klar ist, wer aus dem Pool infiziert ist. Die Infektion muss erst im Labor durch einen PCR-Test geklärt sein. Die PCR-Testung kann bei einem niedergelassenen Arzt gemacht werden. Bis zur Auswertung des Testes müssen sich Personen in häuslicher Umgebung separieren, das Ergebnis und den Dialog mit dem Gesundheitsamt abwarten.

 

Im ersten Schritt kommunizieren also erst die Leitungen der Einrichtungen mit den Eltern. Gemeldete positive PCR-Tests und die Quarantänebescheide bearbeitet das Backoffice des Gesundheitsamtes und nicht die Corona-Hotline. Die Hotline darf keine Quarantäne aussprechen und ermittelt auch nicht die einzelnen Fälle.

 

Viele Antworten auf wiederkehrende Fragen gibt es unter www.kreis-lippe.de/corona. Hier sollten sich die Betroffenen zuerst informieren. Falls dann noch Fragen offenen sind, versucht die Corona-Hotline zu helfen. Dieses Vorgehen hilft dabei, das Gesundheitsamt zu entlasten, damit sich die Mitarbeitenden stärker auf die Kontaktverfolgung fokussieren können. Bundes- oder landespolitische Entscheidungen können zu veränderten Verfahrensabläufen bezüglich der Quarantäne führen. Der aktuelle Sachstand im Kreis Lippe wird unter dem Punkt „Was tun bei einem positiven Pool- oder Schnelltest in einer Kita oder Schule“ unter www.kreis-lippe.de/corona abgebildet.