Ratsherr verstieß gegen die Verschwiegenheitspflicht
Der Rat der Stadt Blomberg hatte in seiner Sitzung am 06.02.2020 beschlossen, den Tagesordnungspunkt „Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gem. § 29 Abs. 3 GO NW i.V.m. § 30 GO“ als nichtöffentliche Angelegenheit abzusetzen und im Sinne des öffentlichen Interesses den Vorwurf der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht öffentlich weiter zu diskutieren. Eine Nachfrage bei der Kommunalaufsicht hatte ergeben, […]