Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 und ihre Angehörigen können den sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen von Nachbarn oder anderen ehrenamtlichen Helfern – jedoch keine Verwandten bis zum zweiten Grad der Verwandtschaft – ohne Qualifikationsnachweis in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit ist in NRW über den 30.September 2020 hinaus bis zum 31. März 2021 […]