Frühjahrsputz in der Natur
Der Frühjahrsputz in der Natur muss bald abgeschlossen sein. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Gebüsche sowie Röhricht in der freien Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden dürfen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten geschützt […]